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15.07.2009

Elterngeld: Steuerklasse zu ändern ist rechtens

Werdende – verheiratete – Eltern können die Steuerklasse wechseln, um so mehr Elterngeld zu bekommen. Das Bundessozialgericht entschied dies Ende vergangenen Monats in zwei Urteilen gegen den Freistaat Bayern. »In dem einen Fall war die Steuerklasse von IV auf III, in dem anderen von V auf III geändert worden. Das führte zu geringeren monatlichen Steuerabzügen vom Arbeitsentgelt der Klägerinnen. (...) Entgegen der Auffassung des beklagten Freistaates is...

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