15.07.2009
Elterngeld: Steuerklasse zu ändern ist rechtens
Werdende – verheiratete – Eltern können die
Steuerklasse wechseln, um so mehr Elterngeld zu bekommen. Das
Bundessozialgericht entschied dies Ende vergangenen Monats in zwei
Urteilen gegen den Freistaat Bayern.
»In dem einen Fall war die Steuerklasse von IV auf III, in
dem anderen von V auf III geändert worden. Das führte zu
geringeren monatlichen Steuerabzügen vom Arbeitsentgelt der
Klägerinnen. (...) Entgegen der Auffassung des beklagten
Freistaates is...
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