14.07.2009
Urteil
Kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes
Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil
vom 30. Juni 2009 über den sogenannten Lissabon-Vertrag der EU
(EUV-Lissabon) unter anderem:
(...) Gemessen an verfassungsstaatlichen Erfordernissen fehlt es
der Europäischen Union auch nach Inkrafttreten des Vertrags
von Lissabon an einem durch gleiche Wahl aller Unionsbürger
zustandegekommenen politischen Entscheidungsorgan mit der
Fähigkeit zur einheitlichen Repräsentation des
Volkswillens. Es fehlt, damit zu...
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