Zum Inhalt der Seite
14.07.2009

Arge muß Schuldnern Beratung zahlen

Auch Erwerbstätige können Unterstützung beantragen, um Arbeitsplatz zu sichern

Wer wegen Schulden seine Arbeit zu verlieren droht, kann einen Anspruch darauf haben, daß der Träger der Grundsicherung, hier die für das Arbeitslosengeld II zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge), die Kosten für eine Schuldnerberatung übernimmt. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, wie es am Montag informierte, als erstes Gericht in Deutschland. Nach Auffassung der Richter sehen demnach die entsprechenden sozialrechtlichen Vorschriften auch die...

Artikel-Länge: 1550 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90