14.07.2009
Arge muß Schuldnern Beratung zahlen
Auch Erwerbstätige können Unterstützung beantragen, um Arbeitsplatz zu sichern
Wer wegen Schulden seine Arbeit zu verlieren droht, kann einen
Anspruch darauf haben, daß der Träger der
Grundsicherung, hier die für das Arbeitslosengeld II
zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge), die Kosten für
eine Schuldnerberatung übernimmt. Das entschied das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, wie es am Montag
informierte, als erstes Gericht in Deutschland. Nach Auffassung der
Richter sehen demnach die entsprechenden sozialrechtlichen
Vorschriften auch die...
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