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14.07.2009

Ausschlußfrist bei fristloser Kündigung

Von Martin Bechert
Kürzlich wurden wir als Betriebsrat zu einer Verdachtskündigung angehört. Bis zum Ausspruch der Kündigung vergingen letztlich drei Wochen. Wie verhält es sich hier mit der Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB? Wer den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses erwägt, hat die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Diese Frist war auch von Ihrem Arbeitgeber einzuhalten. Wenn sie überschritten wird, ist die Kündigung unwirksam. ...

Artikel-Länge: 2455 Zeichen

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