11.07.2009
Betriebsrat scheitert vor Gericht
Opel Bochum: Richter lehnen einstweilige Verfügung auf Auszahlung des Urlaubsgeldes ab. IG Metall rät zu Individualklagen
Von Daniel Behruzi
Im Streit um die Auszahlung des Urlaubsgeldes hat der Betriebsrat
des Bochumer Opel-Werks eine juristische Niederlage eingesteckt.
Wie eine Sprecherin des örtlichen Arbeitsgerichts am Freitag
auf jW-Nachfrage mitteilte, hat dieses den Antrag der
Beschäftigtenvertretung auf Erlaß einer einstweiligen
Verfügung gegen das Unternehmen zurückgewiesen. Damit ist
allerdings nicht festgestellt, daß das Vorgehen des
Opel-Managements, das die tariflich garantierten Zahlungen
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