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10.07.2009

Zulässige Meinungsäußerung

Auszüge aus dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 30.6.2009 (AZ. 7U 95/08)

»Die Textpassage erweckt nicht den Eindruck, der Kläger habe seinen am 28. September 2007 in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichten Beitrag auf Veranlassung redaktionsfremder Dritter verfasst und/oder auf Veranlassung Dritter an den Dresdner Staatsanwalt Christian Avenarius übersandt. Dieses Textverständnis erachtet der Senat als fernliegend, so dass ein Verbot nicht in Betracht kommt. (...) Auch die Annahme, dass ein Leser zu dem Schluss gelangt, der A...

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