10.07.2009
Zulässige Meinungsäußerung
Auszüge aus dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 30.6.2009 (AZ. 7U 95/08)
»Die Textpassage erweckt nicht den Eindruck, der Kläger
habe seinen am 28. September 2007 in der Frankfurter Allgemeine
Zeitung veröffentlichten Beitrag auf Veranlassung
redaktionsfremder Dritter verfasst und/oder auf Veranlassung
Dritter an den Dresdner Staatsanwalt Christian Avenarius
übersandt. Dieses Textverständnis erachtet der Senat als
fernliegend, so dass ein Verbot nicht in Betracht kommt. (...) Auch
die Annahme, dass ein Leser zu dem Schluss gelangt, der A...
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