04.07.2009
Kleine Wiedervereinigung
Der wirtschaftliche Anschluß des Saarlands an die BRD jährt sich zum 50. Mal
Von Jörg Roesler
In den Morgenstunden des 6. Juli 1959 begann im Saarland der
Währungsumtausch auf der Basis 100 französische Franken =
0,85 DM. Die Zollgrenze zwischen der Bundesrepublik und Frankreich
war um 0.00 Uhr an die französisch-saarländische Grenze
verlegt worden. Die zwischen dem 24. und 26. Juni 1959 von
Bundestag und Bundesrat beschlossenen acht
»Saareingliederungsgesetze« traten in Kraft. Sie
beinhalteten u. a. die Einführung bundesdeutschen Rechts auf
dem Gebiet der S...
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