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04.07.2009

Kleine Wiedervereinigung

Der wirtschaftliche Anschluß des Saarlands an die BRD jährt sich zum 50. Mal

Von Jörg Roesler
In den Morgenstunden des 6. Juli 1959 begann im Saarland der Währungsumtausch auf der Basis 100 französische Franken = 0,85 DM. Die Zollgrenze zwischen der Bundesrepublik und Frankreich war um 0.00 Uhr an die französisch-saarländische Grenze verlegt worden. Die zwischen dem 24. und 26. Juni 1959 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen acht »Saareingliederungsgesetze« traten in Kraft. Sie beinhalteten u. a. die Einführung bundesdeutschen Rechts auf dem Gebiet der S...

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