01.07.2009
Lissabon-Vertrag vorläufig gestoppt
Bundestag und Bundesrat müssen das Begleitgesetz noch vor der Wahl nachbessern
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den EU-Reformvertrag von
Lissabon unter Auflagen gebilligt. Zugleich stoppte das Gericht
aber die Unterzeichnung des Vertrages. Die Karlsruher Richter
entschieden am Dienstag, daß das deutsche Zustimmungsgesetz
zum Lissabon-Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das
Begleitgesetz sei jedoch verfassungswidrig, weil Bundestag und
Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt
würden.
Das Gericht verfügte...
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