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01.07.2009

Keine Überraschung

Der Bundesausschuß Friedensratschlag in Kassel erklärt zum EU-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war zu erwarten. Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Artikel 23 Grundgesetz als Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordneten »Staatenverbund« übertragen kann – ohne selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu müssen. Welche Implikationen die vom BverfG erlasse...

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