01.07.2009
Keine Überraschung
Der Bundesausschuß Friedensratschlag in Kassel
erklärt zum EU-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war zu erwarten.
Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Artikel 23 Grundgesetz als
Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik
Souveränitätsrechte auf einen übergeordneten
»Staatenverbund« übertragen kann – ohne
selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu
müssen. Welche Implikationen die vom BverfG erlasse...
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