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24.06.2009

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Egal, ob freiwilliger Feuerwehrmann oder Meßdienerin – Menschen, die sich ehrenamtlich für Rettungsunternehmen, in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften engagieren und sich bei ihrer Tätigkeit verletzen, sind gesetzlich unfallversichert. Viele wissen aber noch nicht Bescheid über diesen Versicherungsschutz, informierte kürzlich die gesetzliche Unfallversicherung Verwaltungs-Be...

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