24.06.2009
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Egal, ob freiwilliger Feuerwehrmann oder Meßdienerin –
Menschen, die sich ehrenamtlich für Rettungsunternehmen, in
Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von
Kommunen oder in öffentlich-rechtlichen
Religionsgemeinschaften engagieren und sich bei ihrer
Tätigkeit verletzen, sind gesetzlich unfallversichert. Viele
wissen aber noch nicht Bescheid über diesen
Versicherungsschutz, informierte kürzlich die gesetzliche
Unfallversicherung Verwaltungs-Be...
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