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24.06.2009

Mutter und Sohn keine Bedarfsgemeinschaft

Wenn die Mutter mit dem erwachsenen Sohn in einer Wohnung wohnt, dürfen die Sozialleistungen an beide nicht gekürzt werden. Die beiden erhielten laut einer Arag-Presseinformation Regelleistungen in Höhe von jeweils 345,00 Euro. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres kürzte das ...

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