24.06.2009
Mutter und Sohn keine Bedarfsgemeinschaft
Wenn die Mutter mit dem erwachsenen Sohn in einer Wohnung wohnt,
dürfen die Sozialleistungen an beide nicht gekürzt
werden. Die beiden erhielten laut einer Arag-Presseinformation
Regelleistungen in Höhe von jeweils 345,00 Euro. Mit
Vollendung des 65. Lebensjahres kürzte das ...
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