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18.09.1999

Bundesverwaltungsgericht kippt Nationalpark Elbtalaue

Niedersachsen und Umweltverbände bedauern Urteil. Klagen auch gegen andere Schutzgebiete

Von Reimar Paul
Die niedersächsische Landesregierung ist endgültig mit ihrem Vorhaben gescheitert, in der Elbtalaue einen Nationalpark einzurichten. Das Bundesverwaltungsgericht wies am späten Donnerstag die Beschwerde des Landes gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg zurück. Vom OVG war die Verordnung, mit der die Landesregierung Anfang 1998 ein rund 11 000 Hektar großes und ökologisch weitgehend intaktes Gebiet an der Elbe zwischen Lauenburg und Schnakenburg...

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