18.09.1999
Bundesverwaltungsgericht kippt Nationalpark Elbtalaue
Niedersachsen und Umweltverbände bedauern Urteil. Klagen auch gegen andere Schutzgebiete
Von Reimar Paul
Die niedersächsische Landesregierung ist endgültig mit ihrem Vorhaben gescheitert, in der Elbtalaue einen Nationalpark einzurichten. Das Bundesverwaltungsgericht wies am späten Donnerstag die Beschwerde des Landes gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg zurück. Vom OVG war die Verordnung, mit der die Landesregierung Anfang 1998 ein rund 11 000 Hektar großes und ökologisch weitgehend intaktes Gebiet an der Elbe zwischen Lauenburg und Schnakenburg...
Artikel-Länge: 2914 Zeichen


