11.06.2009
Schützenhilfe für Gesundheitsreform
Private Krankenkassen scheiterten mit Verfassungsbeschwerden gegen Basistarif
Die Gesundheitsreform des Jahres 2007 bleibt unverändert in
Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Mittwoch in
Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen
(PKV) und privat versicherten Bürgern gegen Teile der Reform.
Die Kläger wandten sich insbesondere gegen die branchenweite
Einführung des Basistarifs. Dieser ist nach Art, Umfang und
Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar
und darf nicht teurer sein als der durc...
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