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11.06.2009 / Inland / Seite 4

Schützenhilfe für Gesundheitsreform

Private Krankenkassen scheiterten mit Verfassungsbeschwerden gegen Basistarif

Die Gesundheitsreform des Jahres 2007 bleibt unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Mittwoch in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen (PKV) und privat versicherten Bürgern gegen Teile der Reform. Die Kläger wandten sich insbesondere gegen die branchenweite Einführung des Basistarifs. Dieser ist nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar und darf nicht teurer sein als der durc...

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