10.06.2009
Erstattungsanspruch fürs Renovieren
Der Deutsche Mieterbund begrüßte das erneute
höchstrichterliche Urteil zu sogenannten
Schönheitsreparaturen von Ende Mai. »Die Entscheidung
des Bundesgerichtshofs ist richtig und konsequent, die
Mieterposition wird gestärkt. Wer bei seinem Auszug zu Unrecht
renoviert hat, kann jetzt vom Vermieter Geldersatz verlangen. Damit
beantwortet der Bundesgerichtshof eine wichtige, bis heute offene
Frage zum Thema Schönheitsreparaturen«, kommentierte der
Direktor des Deutsche...
Artikel-Länge: 1831 Zeichen


