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10.06.2009

Erstattungsanspruch fürs Renovieren

Der Deutsche Mieterbund begrüßte das erneute höchstrichterliche Urteil zu sogenannten Schönheitsreparaturen von Ende Mai. »Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist richtig und konsequent, die Mieterposition wird gestärkt. Wer bei seinem Auszug zu Unrecht renoviert hat, kann jetzt vom Vermieter Geldersatz verlangen. Damit beantwortet der Bundesgerichtshof eine wichtige, bis heute offene Frage zum Thema Schönheitsreparaturen«, kommentierte der Direktor des Deutsche...

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