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Prekär beschäftigt beim Bundesrat
Berlin. Nach Überzeugung des Sozialgerichts Berlin hat der
Bundesrat über Jahre »grob fahrlässig«
Scheinselbständige beschäftigt. Nach einem am Dienstag
verkündeten Urteil muß die Länderkammer ihre
Besucherführer künftig sozialversicherungspflichtig
einstellen und teilweise Beiträge nachzahlen – allein
für 2001 bis 2004 15000 Euro. Der Bundesrat hatte bislang 15
von 18 Mitarbeitern seines Besucherdienstes lediglich als
»selbständige Honorarkräfte«
beschäftigt. Prüfer der Rentenversicherung kamen 2005 zu
dem Ergebnis, es handele sich um sozialversicherungspflichtige
Arbeitnehmer. Dem folgte nun das Gericht: Die Mitarbeiter seien
voll in die »betriebliche Organisation des Bundesrates
eingegliedert« gewesen. Deutlich rügte das Gericht, der
Bundesrat habe nur »verschwommene Auskünfte«
erteilt und wichtige Unterlagen auch auf Anfrage nicht
vorgelegt.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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