03.06.2009
Zahnersatz: Höherer Zuschuß bei Härtefall
Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann für Zahnersatz einen
sogenannten »doppelten Festzuschuß« beanspruchen.
Darauf wies die Unabhängige Patientenberatung noch einmal hin.
Normalerweise übernimmt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse
von den Kosten zum Beispiel einer Brücke der Regelversorgung
per Festzuschuß rund 50 Prozent. In Härtefällen
aber verdoppelt sich diese Summe. Dafür gelten jedoch
Einkommensgrenzen.
So dürfen Alleinstehende maximal 1008 Euro Brutto...
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