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03.06.2009

Zahnersatz: Höherer Zuschuß bei Härtefall

Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann für Zahnersatz einen sogenannten »doppelten Festzuschuß« beanspruchen. Darauf wies die Unabhängige Patientenberatung noch einmal hin. Normalerweise übernimmt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse von den Kosten zum Beispiel einer Brücke der Regelversorgung per Festzuschuß rund 50 Prozent. In Härtefällen aber verdoppelt sich diese Summe. Dafür gelten jedoch Einkommensgrenzen. So dürfen Alleinstehende maximal 1008 Euro Brutto...

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