Zum Inhalt der Seite
02.06.2009

Urlaubsanspruch verfällt nicht

Von Marion Burghardt
Ich war von Dezember 2007 bis Ende April 2009 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Als ich jetzt im Mai meinen alten Urlaub aus 2008 nehmen wollte, wurde mir dieser vom Arbeitgeber verweigert mit der Begründung, dieser sei wegen meiner durchgehenden Erkrankung 2008 verfallen. Ist das rechtens? Das Bundesarbeitsgericht hat bis vor kurzem in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß ein Anspruch auf Urlaubserteilung verfällt, wenn man im Urlaubsjahr bis ...

Artikel-Länge: 2346 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90