02.06.2009
Urlaubsanspruch verfällt nicht
Von Marion Burghardt
Ich war von Dezember 2007 bis Ende April 2009 durchgehend
arbeitsunfähig erkrankt. Als ich jetzt im Mai meinen alten
Urlaub aus 2008 nehmen wollte, wurde mir dieser vom Arbeitgeber
verweigert mit der Begründung, dieser sei wegen meiner
durchgehenden Erkrankung 2008 verfallen. Ist das rechtens?
Das Bundesarbeitsgericht hat bis vor kurzem in ständiger
Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß ein Anspruch auf
Urlaubserteilung verfällt, wenn man im Urlaubsjahr bis ...
Artikel-Länge: 2346 Zeichen


