15.09.1999
Klage von US-Gericht nicht angenommen
Schadenersatzforderungen von Zwangsarbeitern gegen Degussa abgewiesen
Ein US-Gericht hat die Sammelklagen ehemaliger KZ-Insassen gegen den deutschen Chemiekonzern Degussa-Hüls abgewiesen. Das teilte der Konzern am Montag abend in Frankfurt am Main mit. Die Klagen wurden in Newark eingereicht, weil beide Unternehmen im Staat New Jersey amerikanische Niederlassungen haben. Zur Begründung erklärte Bezirksrichter Dickinson Debevoise, bei den Forderungen nach Schadenersatzzahlungen handele es sich um politische Fragen, die außerhalb des ju...
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