Zum Inhalt der Seite
15.09.1999

Klage von US-Gericht nicht angenommen

Schadenersatzforderungen von Zwangsarbeitern gegen Degussa abgewiesen

Ein US-Gericht hat die Sammelklagen ehemaliger KZ-Insassen gegen den deutschen Chemiekonzern Degussa-Hüls abgewiesen. Das teilte der Konzern am Montag abend in Frankfurt am Main mit. Die Klagen wurden in Newark eingereicht, weil beide Unternehmen im Staat New Jersey amerikanische Niederlassungen haben. Zur Begründung erklärte Bezirksrichter Dickinson Debevoise, bei den Forderungen nach Schadenersatzzahlungen handele es sich um politische Fragen, die außerhalb des ju...

Artikel-Länge: 1862 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90