22.05.2009
Etappensieg für Roj TV
Bundesverwaltungsgericht erlaubt kurdischem Satellitensender vorläufig Ausstrahlung
Von Nick Brauns
Der im vergangenen Juni vom Bundesinnenministerium verbotene
kurdische Satellitensender Roj TV darf vorerst wieder in
Deutschland sein Programm ausstrahlen. Daß beschloß das
Bundesverwaltungsgericht Anfang der Woche aufgrund von zwei
Eilanträgen der dänischen Betreiberfirma von Roj TV,
Mesopotamia Broadcast A/S. Das Bundesinnenministerium hatte in
Kooperation mit der Türkei und den USA den in Dänemark
lizenzierten Sender, der mit seinen Nachrichten-, Kultur- und
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