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22.05.2009

Etappensieg für Roj TV

Bundesverwaltungsgericht erlaubt kurdischem Satellitensender vorläufig Ausstrahlung

Von Nick Brauns
Der im vergangenen Juni vom Bundesinnenministerium ver­botene kurdische Satellitensender Roj TV darf vorerst wieder in Deutschland sein Programm ausstrahlen. Daß beschloß das Bundesverwaltungsgericht Anfang der Woche aufgrund von zwei Eilanträgen der dänischen Betreiberfirma von Roj TV, Mesopotamia Broadcast A/S. Das Bundesinnenministerium hatte in Kooperation mit der Türkei und den USA den in Dänemark lizenzierten Sender, der mit seinen Nachrichten-, Kultur- und Ki...

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