19.05.2009
Verschwiegenheit
Von Martin Bechert
In meinem Arbeitsvertrag ist die Bestimmung enthalten, daß
dessen Inhalt Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf.
Ist das rechtens?
Es sind zu diesem Thema – soweit ersichtlich – bislang
nur wenige Urteile ergangen. Auf eine gefestigte Rechtssprechung
kann nicht zurückgegriffen werden.
Fällt das Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich
des Kündigungsschutzgesetzes, so dürfte der Arbeitnehmer
im Hinblick auf die Wirksamkeit einer sich auf die...
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