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19.05.2009

Verschwiegenheit

Von Martin Bechert
In meinem Arbeitsvertrag ist die Bestimmung enthalten, daß dessen Inhalt Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf. Ist das rechtens? Es sind zu diesem Thema – soweit ersichtlich – bislang nur wenige Urteile ergangen. Auf eine gefestigte Rechtssprechung kann nicht zurückgegriffen werden. Fällt das Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes, so dürfte der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Wirksamkeit einer sich auf die...

Artikel-Länge: 2613 Zeichen

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