13.05.2009
Steuerforderung nach Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei – es unterliegt aber dem
sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, der zugeflossene
Betrag des Kurzarbeitergeldes wird bei der Bestimmung der
prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen mit
berücksichtigt. Und zwar nachträglich bei der Berechnung
der Jahressteuer aufgrund der eingereichten
Einkommenssteuererklärung. Darauf machte jetzt der
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) noch einmal
aufme...
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