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25.04.2009

Aus Leserbriefen an die Redaktion

Rechtswidrig Zu jW vom 21. April: »Besuch beim Schnüffler« Die Information, wonach Schnüffler notfalls mit Polizeigewalt nach einer Anmeldung in die Wohnung dürfen, ist schlichtweg falsch. Nur nach richterlicher Anordnung darf eine Wohnung durchsucht werden. Ein Sozialgericht ist aber zu einer derartigen Anordnung nicht befugt. Wir bitten dies zu korrigieren, damit Betroffene nicht mit falschen Informationen versorgt sind. Infos dazu gibt es beim Erwerbslosen Foru...

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