25.04.2009
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Rechtswidrig
Zu jW vom 21. April: »Besuch beim
Schnüffler«
Die Information, wonach Schnüffler notfalls mit Polizeigewalt
nach einer Anmeldung in die Wohnung dürfen,
ist schlichtweg falsch. Nur nach richterlicher Anordnung darf
eine Wohnung durchsucht werden. Ein Sozialgericht ist aber zu einer
derartigen Anordnung nicht befugt. Wir bitten dies zu korrigieren,
damit Betroffene nicht mit falschen Informationen versorgt sind.
Infos dazu gibt es beim
Erwerbslosen Foru...
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