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22.04.2009

Bei Jobverlust schnell zur Arbeitsagentur

Wer seine Beschäftigung verliert, ist verpflichtet, sich sehr früh bei der Arbeitsagentur zu melden – drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer kurzfristiger gekündigt wird und wem weniger als drei Monate bis zum Jobende bleiben, muß die Arbeitsagentur sogar binnen drei Tagen informieren. Darauf wies kürzlich die Direktion Berlin-Brandenbu...

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