22.04.2009
Bei Jobverlust schnell zur Arbeitsagentur
Wer seine Beschäftigung verliert, ist verpflichtet, sich sehr
früh bei der Arbeitsagentur zu melden – drei Monate vor
dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer kurzfristiger
gekündigt wird und wem weniger als drei Monate bis zum Jobende
bleiben, muß die Arbeitsagentur sogar binnen drei Tagen
informieren. Darauf wies kürzlich die Direktion
Berlin-Brandenbu...
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