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17.04.2009

Geldstrafe für Feldbefreier

Landgericht Frankfurt/Oder ahndet Aktion gegen Genmais als Sachbeschädigung

Von Rainer Balcerowiak
Der Einspruch des Imkers und »Gendreck-weg«-Aktivisten Michael Grolm gegen eine Verurteilung zu 20 Tagessätzen á 18 Euro wegen Sachbeschädigung durch das Amtsgericht Bad Freienwalde wurde am Donnerstag vom Landgericht Frankfurt/Oder zurückgewiesen. Grolm hatte am 22.Juli 2007 auf einem Feld in Altreetz im Oderbruch zusammen mit Gleichgesinnten einige Genmaispflanzen der mittlerweile verbotenen Sorte MON 810 herausgerissen und sich auf einen »rechtfertigenden Notstan...

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