09.04.2009
Bundesgerichtshof erklärt sich für unzuständig
Die Opposition hat bei ihrem Versuch, im
BND-Untersuchungsausschuß die deutschen
Geheimdienstaktivitäten während des Irak-Krieges weiter
aufzuklären, einen Rückschlag erlitten. Der
Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wies in
einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß einen
entsprechenden Antrag der Ausschußminderheit von FDP,
Grünen und Linkspartei zurück. Darin sollte die
Bundesregierung aufgefordert werden, Anfragen US-amerikanischer
Stell...
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