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09.04.2009

Bundesgerichtshof erklärt sich für unzuständig

Die Opposition hat bei ihrem Versuch, im BND-Untersuchungsausschuß die deutschen Geheimdienstaktivitäten während des Irak-Krieges weiter aufzuklären, einen Rückschlag erlitten. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß einen entsprechenden Antrag der Ausschußminderheit von FDP, Grünen und Linkspartei zurück. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, Anfragen US-amerikanischer Stell...

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