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03.04.2009

Akkreditierung: BKA stellt sich quer, NATO blockt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel muß über die Zulässigkeit des Akkreditierungsverfahrens beim NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden entscheiden. Zwei Tage vor Beginn des Gipfeltreffens hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf Klage des freien Journalisten und jW-Autoren Björn Kietzmann das Verfahren per Eilanordnung für unzulässig erklärt. Dagegen legte das Bundeskriminalamt (BKA) am Mittwoch abend Beschwerde ein. Die Wiesbadener Verwaltung...

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