03.04.2009
»Polizei handelt überwiegend rechtswidrig«
Die Zurückweisungen von NATO-Gegnern an der Grenze zu Frankreich in der Regel reine Willkür. Gespräch mit Martin Heiming
Interview: Peter Wolter
Martin Heiming ist Rechtsanwalt in Heidelberg und
Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwaltsvereins
Die Bundespolizei hat bis zum gestrigen Donnerstag
über 40 Personen, die zur Demonstration gegen den NATO-Gipfel
nach Strasbourg fahren wollten, die Ausreise nach Frankreich
verboten. Wie wird das begründet?
Unterschiedlich, je nach Einzelfall. Meistens wird in solchen
Fällen bei der Grenzkontrolle auf »polizeiliche
Erkenntnisse« aus obskuren Dateien zurückgegriff...
Artikel-Länge: 4703 Zeichen


