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03.04.2009

»Polizei handelt überwiegend rechtswidrig«

Die Zurückweisungen von NATO-Gegnern an der Grenze zu Frankreich in der Regel reine Willkür. Gespräch mit Martin Heiming

Interview: Peter Wolter
Martin Heiming ist Rechtsanwalt in Heidelberg und Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwaltsvereins Die Bundespolizei hat bis zum gestrigen Donnerstag über 40 Personen, die zur Demonstration gegen den NATO-Gipfel nach Strasbourg fahren wollten, die Ausreise nach Frankreich verboten. Wie wird das begründet? Unterschiedlich, je nach Einzelfall. Meistens wird in solchen Fällen bei der Grenzkontrolle auf »polizeiliche Erkenntnisse« aus obskuren Dateien zurückgegriff...

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