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02.04.2009

Rechtsnachhilfe für das Bundeskriminalamt

Negativvotum an NATO rechtswidrig: BKA darf laut Gerichtsurteil keine schwarzen Listen für Journalisten anfertigen

Von Ulla Jelpke
Die französische Polizei hat in der Nacht zum Mittwoch Tränengas und Schockgranaten auf die Bewohner des Anti-NATO-Camps bei Strasbourg geschossen. Dem vorausgegangen waren zahlreiche Provokationen der »Sicherheitskräfte« in Form häufiger Kontrollen und Überflüge mit Hubschraubern. Das berichteten NATO-Gegner am Mittwoch. Den Angehörigen einer Volksküche wurde die Einreise nach Frankreich verweigert, weil eine Frau in Polizeidateien dem »schwarzen Block« zugerechnet...

Artikel-Länge: 4166 Zeichen

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