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24.03.2009

Recht wird verschrottet

Bundessozialrichter nennt Verweigerung der Abwrackprämie für Hartz-IV-Betroffene durch Bundesarbeitsminister gesetzwidrig. Gerichtsurteil käme wahrscheinlich zu spät

Von Ralf Wurzbacher
Nach Ansicht des obersten deutschen Sozialrichters haben auch Hartz-IV-Betroffene Anspruch auf die sogenannte Abwrackprämie für Altautos. Auf einer Fachtagung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am Wochenende in Frankfurt (Main) sagte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch: »Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.« Weiter äußerte e...

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