24.03.2009
Recht wird verschrottet
Bundessozialrichter nennt Verweigerung der Abwrackprämie für Hartz-IV-Betroffene durch Bundesarbeitsminister gesetzwidrig. Gerichtsurteil käme wahrscheinlich zu spät
Von Ralf Wurzbacher
Nach Ansicht des obersten deutschen Sozialrichters haben auch
Hartz-IV-Betroffene Anspruch auf die sogenannte Abwrackprämie
für Altautos. Auf einer Fachtagung der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung am Wochenende in Frankfurt (Main) sagte
der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch:
»Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als
zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht
als Einkommen zu berücksichtigen ist.« Weiter
äußerte e...
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