05.03.2009
Bayern bastelt am Versammlungsgesetz
Nach Richterspruch aus Karlsruhe übt sich Innenminister des Freistaats in Schadensbegrenzung
Von Johann Heckel
Die bayerische Staatsregierung bastelt im Schnellverfahren an einer
neuen Version des Versammlungsgesetzes. Ende vergangener Woche
hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Teile des
Gesetzes, das eine deutliche Einschränkungen der
Versammlungsfreiheit darstellt, zurückgewiesen. Angetrieben
durch die Sorge, die Karlsruher Richter könnten den Entwurf im
Sommer in der Hauptverhandlung ganz kassieren, soll nun
Schadensbegrenzung betrieben werden. Bayerns...
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