04.03.2009
Sozialgericht stärkt Alleinerziehende
Mehrbedarf für gemeinsame Kinderbetreuung rechtens
Wenn sich Erwerbslose mit ihrem Expartner bei der Betreuung der
gemeinsamen Kinder abwechseln, können sie einen Mehrbedarf
geltend machen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in
Kassel am Dienstag in einem Grundsatzurteil. In dem Rechtsstreit
hatte eine ALG-II-Empfängerin aus Detmold geklagt. Die Frau
war von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft ein Mehrbedarf
für die Betreuung ihres Kindes in Höhe ...
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