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04.03.2009

Sozialgericht stärkt Alleinerziehende

Mehrbedarf für gemeinsame Kinderbetreuung rechtens

Wenn sich Erwerbslose mit ihrem Expartner bei der Betreuung der gemeinsamen Kinder abwechseln, können sie einen Mehrbedarf geltend machen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag in einem Grundsatzurteil. In dem Rechtsstreit hatte eine ALG-II-Empfängerin aus Detmold geklagt. Die Frau war von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft ein Mehrbedarf für die Betreuung ihres Kindes in Höhe ...

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