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04.03.2009

Gericht verbietet »Gesundheitsbonus«

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keinen Bonus dafür zahlen, daß diese auf medizinische Leistungen verzichten. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen entschieden (AZ L 1 KR 150/08 KL). Vergünstigungen für die Teilnahme an Präventionsleistungen sind hingegen zulässig. Darauf machte der Verein Medizinrechtsanwälte kürzlich in einer Presseinformation aufmerksam.Im konkreten Fall wollte eine Betriebskrankenkasse ihre Versicherten auch mit Prämien...

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