04.03.2009
Gericht verbietet »Gesundheitsbonus«
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keinen
Bonus dafür zahlen, daß diese auf medizinische
Leistungen verzichten. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen
entschieden (AZ L 1 KR 150/08 KL). Vergünstigungen für
die Teilnahme an Präventionsleistungen sind hingegen
zulässig. Darauf machte der Verein Medizinrechtsanwälte
kürzlich in einer Presseinformation aufmerksam.Im konkreten
Fall wollte eine Betriebskrankenkasse ihre Versicherten auch mit
Prämien...
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