03.03.2009
Mensch oder Maschine?
Bundesverfassungsgericht entscheidet am heutigen Dienstag über den Einsatz von Wahlcomputern
Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zum
Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005. In der
mündlichen Verhandlung hatte das Gericht Bedenken der
Kläger – dem Software-Spezialist Ulrich Wiesner und
seinem Vater Joachim Wiesner, einem emeritierten
Politikwissenschaftler – geteilt, die die Manipulierbarkeit
der rund 1800 Wahlcomputer des niederländischen Herstellers
Nedap kritisiert hatten. Zwar wird nicht davon ausgegangen,
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