28.02.2009
Bayerisches Versammlungsrecht rechtswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)hat am Freitag zentrale
Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen
Versammlungsgesetzes außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag von
insgesamt 13 Parteien, Gewerkschaften und Organisationen hatte
damit Erfolg. So wurden die Befugnisse für polizeiliche
Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen
deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, daß die
im Gesetz vorgesehene »anlaßlose
Datenbevorratung« zu Nachteile...
Artikel-Länge: 2221 Zeichen


