17.02.2009
Verbot des Wettbewerbs
Von Martin Bechert
Aus einem Arbeitsverhältnis ergeben sich für die
Vertragsparteien verschiedene Rechte und Pflichten. Wegen der
Treuepflicht darf der Arbeitnehmer nicht in Konkurrenz zum
Arbeitgeber treten. Er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers
weder selber ein Konkurrenzunternehmen betreiben noch für ein
solches arbeiten. Dieses gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt bis zur
rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Falle einer Kündigung gilt das Verbot bis zum Ablauf d...
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