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17.02.2009

Verbot des Wettbewerbs

Von Martin Bechert
Aus einem Arbeitsverhältnis ergeben sich für die Vertragsparteien verschiedene Rechte und Pflichten. Wegen der Treuepflicht darf der Arbeitnehmer nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten. Er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers weder selber ein Konkurrenzunternehmen betreiben noch für ein solches arbeiten. Dieses gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Falle einer Kündigung gilt das Verbot bis zum Ablauf d...

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