17.02.2009
Weiter blechen im Ländle
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hält Campusmaut für verfassungsgemäß
Von Ralf Wurzbacher
Am Montag gab es eine erneute juristische Schlappe im Kampf gegen
Studiengebühren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) von
Baden-Württemberg entschied, daß die seit Sommer 2007 an
den Hochschulen im Ländle kassierte Campusmaut in Einklang mit
der Landesverfassung steht. Damit bestätigte das Gericht mit
Sitz in Mannheim gleichlautende Urteile der Verwaltungsgerichte in
Freiburg und Karlsruhe. Die von vier Studierenden eingeleitete
Berufung vor höherer Instanz blieb ohne...
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