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17.02.2009

Weiter blechen im Ländle

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hält Campusmaut für verfassungsgemäß

Von Ralf Wurzbacher
Am Montag gab es eine erneute juristische Schlappe im Kampf gegen Studiengebühren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) von Baden-Württemberg entschied, daß die seit Sommer 2007 an den Hochschulen im Ländle kassierte Campusmaut in Einklang mit der Landesverfassung steht. Damit bestätigte das Gericht mit Sitz in Mannheim gleichlautende Urteile der Verwaltungsgerichte in Freiburg und Karlsruhe. Die von vier Studierenden eingeleitete Berufung vor höherer Instanz blieb ohne...

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