16.02.2009
Bespitzelung war rechtswidrig
Kommunalwahl in NRW verschoben
Münster/Berlin. Der Verfassungsschutz darf den Politiker Bodo
Ramelow von der Partei Die Linke nicht mehr beobachten. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte am
Freitag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Januar
2008, wonach die Observierung des Linken-Fraktionsvize durch den
Geheimdienst rechtswidrig war. Die Kölner Richter hatten vor
gut einem Jahr entschieden, Ramelow habe ...
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