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16.02.2009

Bespitzelung war rechtswidrig

Kommunalwahl in NRW verschoben

Münster/Berlin. Der Verfassungsschutz darf den Politiker Bodo Ramelow von der Partei Die Linke nicht mehr beobachten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte am Freitag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Januar 2008, wonach die Observierung des Linken-Fraktionsvize durch den Geheimdienst rechtswidrig war. Die Kölner Richter hatten vor gut einem Jahr entschieden, Ramelow habe ...

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