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11.02.2009 / Inland / Seite 1

»Notorisches Demokratiedefizit«

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die zweitägige Verhandlung über die Verfassungsklagen gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon begonnen. Das Vertragswerk ist umstritten, weil es die Zuständigkeiten der Europäischen Union erweitert. Die Karlsruher Richter prüfen, ob Deutschland mit seinem Zustimmungsgesetz zu dem EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Mit dem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Die Bundesregierung mißt der Anhörung ...

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