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04.02.2009

Karlsruhe gibt sich neoliberal

Verfassungsgericht verwirft Pflichtabgabe für Agrarwerbung – Eingriff in »unternehmerische Freiheit«

Die Pflichtabgabe für Agrarprodukt-Werbung ist verfassungswidrig und nichtig. Betriebe der Ernährungswirtschaft müßten diese Abgabe nicht zahlen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Bislang waren die Unternehmen verpflichtet, jährlich rund 88 Millionen Euro in den sogenannten Absatzförderungsfonds abzuführen. Den Löwenanteil der Abgaben erhielt die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft ...

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