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31.01.2009

Schlappe für Sachsen-CDU

Leipziger Verfassungsrichter: Verhinderung von Zeugenvernehmungen rechtswidrig

Die sächsische CDU hat im Streit um die Aufarbeitung der Aktenaffäre durch einen Untersuchungsausschuß des Landtags erneut eine juristische Niederlage erlitten. Nachdem der sächsische Verfassungsgerichtshof im August 2008 die pauschale Verweigerungshaltung der Staatsregierung gerügt hatte, die bis dahin die Herausgabe sämtlicher Akten verweigerte, erklärten die Leipziger Richter am Freitag auch die von der CDU durchgesetzte Verhinderung von Zeugenvernehmungen im Frü...

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