31.01.2009
Schlappe für Sachsen-CDU
Leipziger Verfassungsrichter: Verhinderung von Zeugenvernehmungen rechtswidrig
Die sächsische CDU hat im Streit um die Aufarbeitung der Aktenaffäre durch einen Untersuchungsausschuß des Landtags erneut eine juristische Niederlage erlitten. Nachdem der sächsische Verfassungsgerichtshof im August 2008 die pauschale Verweigerungshaltung der Staatsregierung gerügt hatte, die bis dahin die Herausgabe sämtlicher Akten verweigerte, erklärten die Leipziger Richter am Freitag auch die von der CDU durchgesetzte Verhinderung von Zeugenvernehmungen im Frü...
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