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28.01.2009 / Feuilleton / Seite 14

Kindergeld nach Studium auch als Trainee

Wer nach Abschluß seines Studiums nicht gleich voll angestellt wird, sondern bei seinem zukünftigen Arbeitgeber zunächst ein längeres Trainee-Programm durchlaufen muß, dem darf für diese Zeit noch nicht automatisch das Kindergeld gestrichen werden. Denn dabei handelt es sich in der Regel um eine anzuerkennende Berufsausbildung, die laut Gesetz mit dem Anspruch auf die staatliche Unterstützung einhergeht. Über diese Auffassung des Finanzgerichts Münster (Az. 4 K 4113...

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