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28.01.2009

GEZ-Gebühr darf nicht zur Steuer ausarten

Untersagt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die private Nutzung aller Bürorechner und gehört zu den dienstlichen Obliegenheiten nachweislich kein Empfang von Rundfunk- oder Fernsehsendungen, so entfällt die rechtliche Grundlage einer obligatorischen GEZ-Abgabe für solche Dienstcomputer. Obwohl heutige PCs durch ihren Internetzugang in der Regel auch problemlos Radio- und TV-Übertragungen wiedergeben können. Zu dieser prinzipiellen Auffassung ist jetzt das Verwaltu...

Artikel-Länge: 2204 Zeichen

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