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20.01.2009 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Gewerkschaftssekretär gewinnt gegen DGB

Arbeitsgericht: Änderungskündigung und Versetzung eines politisch unbequemem Funktionärs ist unwirksam

Der Gewerkschafter Thomas Möller, DGB-Sekretär in Mecklenburg-Vorpommern, hat in der vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht Stralsund einen Sieg errungen. Möller hatte gegen eine im Juni 2008 ausgesprochene Änderungskündigung und damit verbundene Versetzung nach Hamburg geklagt. Das Gericht erklärte diese nun für sozial ungerecht, unangemessen und unwirksam. Im Greifswalder Kreisvorstand des DGB wurde das Urteil mit Freude aufgenommen. »Hier geht es um einen polit...

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