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07.01.2009

Geschenkgutscheine auf Fristen checken

Wer einen Geschenkgutschein bekommen hat, sollte die Einlösefristen im Blick behalten, so Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kürzlich gegenüber AP. Ist der Gutschein befristet, ist er innerhalb dieser Vorgabe einzulösen. Wer weiß, daß er das nicht schafft, kann versuchen zu verhandeln. Wichtig: Ein solcher Coupon muß mindestens ein Jahr gültig sein. Kürzere Fristen sind unzulässig. Manchmal ergibt sich die Einlösefrist auch aus der Art der Lei...

Artikel-Länge: 2055 Zeichen

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