24.12.2008
Zuzahlungsbefreiung muß erneuert werden
Mit dem Jahreswechsel gilt auch die sogenannte Zuzahlungsbefreiung 2008 nicht mehr. Darauf machte Ende vergangener Woche die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, aufmerksam. Wieder ein Punkt auf der langen Liste anstehender Erledigungen insbesondere für Kranke und/oder deren Angehörige. Zunächst also ab 1. Januar erneut Quittungen über geleistete Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten etwa oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sammeln (die Kos...
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