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16.12.2008

Freistellung bei Kündigung

Von Lutz Seybold
Mein Arbeitsverhältnis ist mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist beendet worden, und mein Arbeitgeber hat mich mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung freigestellt – eine Möglichkeit, die in einer sogenannten Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Kann ich durchsetzen, daß ich für die Dauer der Kündigungsfrist weiterbeschäftigt werde?Nach unserer Auffassung kollidieren derartige Freistellungsklauseln mit dem von der Rechtsprechung entwick...

Artikel-Länge: 2274 Zeichen

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