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04.12.2008

Klage zu MfS-Renten abgewiesen

Berliner Sozialgericht läßt Musterprozeß scheitern. Revision zugelassen

Das mit dem Anschluß 1990 installierte Rentenstrafrecht für DDR-Bürger soll weiter in Kraft bleiben. Das Berliner Sozialgericht wies am Donnerstag die Klage eines früheren Offiziers des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) auf höhere Rente ab. Der Zivilstreit wurde von der Witwe des inzwischen verstorbenen Offiziers weiterverfolgt. Wegen der »grundsätzlichen Bedeutung des Falls« ließ die Kammer eine sogenannte Sprungrevision zum Bundessozialgericht als letzte...

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