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19.11.2008

Stellungnahme

Alle Daten müssen offengelegt werden

Die »Internationale Liga für Menschenrechte« erklärt zur Langzeitüberwachung ihres Vizepräsidenten Rolf Gössner: Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte während des bisherigen Verfahrens zu keinem Zeitpunkt plausibel darlegen oder gar beweisen, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll. Diese Überwachung des Klägers, der seine verfassungskonformen Beiträge in...

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