Zum Inhalt der Seite
14.11.2008

Urteile für und gegen Hartz-IV-Bezieher

Bundessozialgericht entschied über Fahrtkosten, Unterhaltsansprüche und Klassenfahrten

Mit drei Grundsatzurteilen bemühte sich das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel, die »Rechtssicherheit« bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze zu erhöhen. So entschieden die Richter, daß sogenannte Ein-Euro-Jobber keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Fahrtkosten durch das Jobcenter haben. Selbst wenn die Entlohnung (unter Einberechnung aller gewährten Hartz-IV-Leistungen) durch die Fahrtkosten auf unter sechs Euro pro Stunde sinke, widerspreche die...

Artikel-Länge: 1929 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90