10.11.2008
Das »Tariftreuegesetz« reicht dem DGB nicht
Gewerkschaftsbund fordert von Niedersachsen, den Geltungsbereich auf alle öffentlichen Aufträge auszuweiten
Von Mirko Knoche
Der DGB hat das geplante neue Tariftreuegesetz der niedersächsischen Landesregierung am Freitag erneut als unzureichend kritisiert. Das Gesetz – im Amtsdeutsch heißt es Landesvergabegesetz – soll noch in diesem Monat vom Landtag verabschiedet werden. Das alte Gesetz war durch das »Rüffert-Urteil« des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ungültig geworden.Im vom EuGH im April gekippten Landesvergabegesetz waren sämtliche Tarifvertragsregelungen für Empfänger öffentlicher...
Artikel-Länge: 3186 Zeichen


